Booking-Buchungen zwischen 2004 und 2024?

Prüfen Sie Ihren möglichen Anspruch.

Wahrscheinlich wurde Ihr Hotel durch überhöhte Provisionen finanziell geschädigt. Nach aktuellen Gerichtsurteilen können betroffene Hoteliers nun prüfen lassen, ob sie einen Teil dieser Zahlungen als Schadenersatz zurückfordern können.

BOOKING IN DER ERSTATTUNGSPFLICHT

Warum Sie jetzt handeln sollten – Ihr Erfolg ohne Risiko:

Hohe Rückzahlungen: Fordern Sie im Rahmen der Schadenersatzklage bis zu 15 % der gezahlten Provisionen zurück.
Unabhängig von der Größe: Gültig für Einzelhotels sowie für internationale Hotelketten.
Starke Rechtslage: Wir berufen uns auf das aktuelle Grundsatzurteil des EuGH sowie die wegweisende Entscheidung des Landgericht Berlin.
Wettbewerbsvorteil: Holen Sie sich die Margen zurück, die Ihnen durch die Preisvorgaben entgangen sind.
Maximale Expertise: Wir arbeiten mit einer renommierten, auf Kartellrecht spezialisierten Anwaltskanzlei zusammen, die über langjährige Erfahrung in internationalen Sammelklageverfahren verfügt.
Absolut kein Kostenrisiko: Dank unserer starken Prozessfinanzierung tragen Sie kein finanzielles Risiko. Alle Kosten für Anwälte, Gutachten und Gericht werden vorab übernommen – wir erhalten nur im Erfolgsfall ein Honorar.

Status-Check: Sind Sie anspruchsberechtigt?

Schadensersatz gegen Booking: So berechnet sich Ihr möglicher Anspruch

Die Ermittlung der Schadenshöhe ist komplex. Im Kern steht die Frage: Wie stünde Ihr Hotel heute da, wenn Booking.com den Wettbewerb nicht durch Preisbindung eingeschränkt hätte? In der Praxis stützen wir uns auf fundierte ökonomische Gutachten, die drei zentrale Faktoren berücksichtigen:

1. Der Provisions-Check (Overcharge)
Wir ermitteln die Differenz zwischen der gezahlten Booking-Provision und einer marktüblichen Gebühr im freien Wettbewerb. So beziffern wir präzise den finanziellen Nachteil, der Ihnen durch die Bestpreisklauseln entstanden ist.

2. Ihr entgangener Gewinn im Direktvertrieb
Dies ist oft der größte Hebel: Die Paritätsklauseln haben Ihren Eigenvertrieb systematisch ausgebremst. Hätten Sie auf Ihrer Website günstigere Preise anbieten dürfen, hätten deutlich mehr Gäste provisionsfrei direkt bei Ihnen gebucht. Wir berechnen diesen möglichen entgangenen Gewinn als Differenz zwischen teurer OTA-Provision und Ihren minimalen Kosten bei Direktbuchungen.

3. Der Zins-Effekt als Rendite-Turbo
Da die Ansprüche bis in das Jahr 2004 zurückreichen können, greift der Zinseszinseffekt. Über die Jahrzehnte wirken die gesetzlichen Verzugszinsen als massiver Hebel, der die reine Schadenssumme oft verdoppelt oder sogar noch weiter steigert.

Wie hoch ist der potenzielle Schadenersatz?

Die exakte Berechnung der Entschädigungssumme erfolgt durch spezialisierte Wettbewerbsökonomen. Dabei werden komplexe Marktmodelle herangezogen, die alle individuellen Marktgegebenheiten berücksichtigen.

Erste Schätzungen für Hoteliers:
Expertisen deuten darauf hin, dass die von Booking.com erhobenen Provisionen aufgrund der restriktiven Bestpreisklauseln um mindestens 30 % überhöht gewesen sein könnten.

Daraus ergibt sich folgende Berechnungsgrundlage für Ihren möglichen Anspruch:

Basis: 30 % der gesamten Provisionszahlungen an Booking.com.
Zeitraum: Berücksichtigung der Jahre 2004 bis 2024.
Plus: Jährliche Verzinsung des Schadensbetrags.
Abzug: Erfolgshonorar für den Prozessfinanzierer (nur im Erfolgsfall).

Hinweis: Da noch kein rechtskräftiges Urteil über eine potentielle Schadenshöhe vorliegt, stellen diese Werte eine Prognose auf Basis aktueller Gutachten dar.

IN 4 SCHRITTEN ZUM SCHADENERSATZ

Der Weg zu Ihrer Erstattung – effizient und ohne Risiko

  • 1. Unverbindliche Anspruchsprüfung
    Sie übermitteln uns Ihre Stammdaten über unser gesichertes Portal. In einem ersten Check prüfen unsere Experten kostenfrei, ob Ihr Hotel die Kriterien für die Booking-Sammelklage erfüllt.
  • 2. Professionelle Datenauswertung
    Wir analysieren Ihr Provisionsvolumen aus dem Zeitraum 2006 bis 2024. Unsere spezialisierten Gutachter berechnen exakt die Schadenssumme, die Ihnen durch die rechtswidrigen Bestpreisklauseln entgangen ist.
  • 3. Gebündelte Klageeinreichung
    Unsere renommierte Partnerkanzlei für Kartellrecht bündelt Ihren Anspruch mit tausenden anderen Hotels. Die Klage wird zentral beim zuständigen Bezirksgericht Amsterdam eingereicht – für maximale Schlagkraft gegenüber Booking.com.
  • 4. Erfolgshonorar & Auszahlung
    Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens oder einem Vergleich erhalten Sie Ihre Entschädigung direkt ausgezahlt. Dank unserer Prozessfinanzierung tragen Sie kein Risiko: Ein Honorar fällt nur an, wenn wir für Sie die Klage gewinnen.

FAQ – Häufige Fragen zum Schadensersatz gegen Booking.com

Das Landgericht Berlin und der Europäische Gerichtshof haben festgestellt, dass die von Booking.com verwendeten Bestpreisklauseln gegen das Kartellrecht verstoßen haben. Diese Klauseln haben den fairen Wettbewerb unterdrückt und Hotels gezwungen, künstlich hohe Preise auf ihren eigenen Kanälen zu halten. Der daraus entstandene finanzielle Schaden (z. B. durch überhöhte Provisionen) muss nun ausgeglichen werden.

Der Fokus liegt auf dem Zeitraum der sogenannten „engen“ und „weiten“ Bestpreisklauseln, primär zwischen 2004 und 2024. Besonders aussichtsreich sind Forderungen für die Jahre, in denen die Marktdominanz von Booking.com zu direkten Umsatzeinbußen bei Ihren Direktbuchungen geführt hat.

Die individuelle Summe hängt von Ihrem jährlichen Provisionsvolumen ab. Experten kalkulieren aktuell mit einer Erstattung von etwa 25 % der gezahlten Provisionen, zuzüglich der über die Jahre aufgelaufenen Verzugszinsen. Bei einem Hotel mit 50 Betten können so schnell Summen über 200.000 € zusammenkommen.

Nein, sofern Sie unser Modell der Prozessfinanzierung nutzen. Wir übernehmen sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten. Nur im Erfolgsfall erhalten wir eine vorab vereinbarte Provision. Wird kein Schadensersatz erstritten, tragen Sie keinerlei Kosten.

Nein. Booking.com unterliegt aufgrund des Digital Markets Act (DMA) und wettbewerbsrechtlicher Vorgaben strengen Regeln. Eine Kündigung oder „Bestrafung“ im Ranking aufgrund der Wahrnehmung Ihrer legitimen Rechtsansprüche wäre ein erneuter Rechtsbruch, gegen den wir sofort vorgehen würden.

Für eine erste Einschätzung genügen uns Ihre jährlichen Provisionsabrechnungen oder eine Zusammenfassung Ihrer Buchungsdaten über Booking.com für den relevanten Zeitraum. Den Rest der Aufarbeitung übernimmt unser Expertenteam für Sie.

Da es sich um komplexe kartellrechtliche Verfahren handelt, müssen Sie mit einer Laufzeit von 12 bis 24 Monaten rechnen. Durch die jüngsten Urteile von Ende 2025 und Anfang 2026 ist die Rechtslage jedoch deutlich klarer geworden, was Vergleiche und Verfahren beschleunigen kann.

PRESSEMITTEILUNGEN

IHRE VORTEILE

ANFRAGE

Jetzt prüfen lassen – Kostenfreie Erstbewertung

Teilen Sie uns einige Details zu Ihrem Hotel mit und wir geben Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung. Wir analysieren und zeigen Ihnen mögliche nächste Schritte auf.

Unser Team meldet sich persönlich bei Ihnen, um die weiteren Schritte kompetent und zielgerichtet zu besprechen.

Hiermit erteile ich meine jederzeit widerrufliche Einwilligung per Email oder telefonisch ein Angebot über die Dienstleistungen von hotel-claim-damages.eu zu erhalten. Die Daten werden zur Bearbeitung meiner Anfrage benötigt und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Erklärung gegenüber hotel-claim-damages.eu widerrufen werden. Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen.